Kreistag

Der Kreistag des Landkreises Rostock

Der Kreistag ist die höchste Vertretung der Bürgerinnen und Bürger auf Kreisebene. Der Kreistag des Landkreises Rostock besteht aus 69 Mitgliedern. Die Bürgerinnen und Bürger wählen seine Mitglieder alle 5 Jahre, zuletzt am 9. Juni 2024.

Der Kreistag ist das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan des Landkreises. Er ist in allen wichtigen Angelegenheiten des Landkreises das zuständige Entscheidungs- und Kontrollgremium. Grundlage seiner Arbeit ist die Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern , die seine Befugnisse und Aufgaben regelt.

Der Kreistag des Landkreises Rostock hat sich am 10. Juli 2024 konstituiert. Zum Präsidenten des Kreistages wurde Veikko Hackendahl (CDU) gewählt. Quelle: Kreistag Rostock


24.11.24 Debattenantrag #01

Für die zweite Kreistagssitzung in der neuen Legislaturperiode 2024 stellt unser Kreisverband durch Marco Wolter, frisch gewähltes Kreistagsmitglied, den wiederholten ersten Antrag zur Debatte und Abstimmung.

Antrag zur Aufarbeitung  Antrag nach §105 (3) KV M-V

Antrag zur Aufarbeitung der „Staatlichen Ordnungsmaßnahmen“ in Bezug auf die „Corona-Pandemie“ im Landkreis Rostock

Beschlussvorlage:

Der Kreistag beschließt:

  • Die Rückerstattung von gezahlten Ordnungswidrigkeitsgeldern, die nach Feststellung durch den Landrat zu Unrecht erhoben wurden, sowie die Rehabilitation der davon betroffenen Menschen.
  •  Die Aufarbeitung der durchgesetzten „Staatlichen Ordnungsmaßnahmen“ in Bezug auf die „Coronapandemie“ im Landkreis Rostock unter Berücksichtigung des jetzigen Kenntnisstandes.
  • Die Feststellung durch den Landrat, welche Bußgelder im Nachhinein und in Anbetracht einer objektiven Bewertung der Rechtslage zu Unrecht erhoben wurden.

Begründung:
Nach heutigem Kenntnisstand standen sämtliche Maßnahmen in Bezug auf die „Corona-Pandemie“ bereits vorab fest und wurden auf Anweisung durch die Regierung durchgesetzt, und durch das RKI und andere Institutionen gerechtfertigt.
Im Landkreis Rostock wurden diese „staatlichen Ordnungsmaßnahmen“ von der Kreisverwaltung und den nachgeordneten Behörden durchgesetzt.
Es gab jedoch offenkundig zu keiner Zeit eine Grundlage dafür. Das ist durch die Veröffentlichung der RKI-Protokolle und weiterer eindeutiger Fakten und Statistiken erwiesen.
Vielen Menschen wurde Unrecht angetan. Vor allem unsere Alten hat man extrem verängstigt und durch Isolation und andere Maßnahmen entmenschlicht, ihnen und ihren Angehörigen die Würde genommen.
Den Kindern hat man den Gehorsam abverlangt, in dem man ihnen sagte, dass ihre Großeltern qualvoll ersticken werden, wenn sie nicht geiimpft sind.
Soldaten der Bundeswehr sind aus der Truppe entfernt worden oder gar ins Gefängnis gesteckt worden, weil sie sich der „Impfung“ verweigerten. Die Gesellschaft wurde gespalten. Menschen, die kritisch waren, die es wagten, dem Narrativ zu widersprechen und auf die vom Grundgesetz garantierten Grund- und Freiheitsrechte zu bestehen, wurden als Schwurbler, Verschwörungstheoretiker und Sonstiges diffamiert.
Es wird Aufklärung geben. Wir sollten den Mut haben, den Stein auf kommunaler Ebene ins Rollen zu bringen.
Bitte stimmen sie dem Antrag zu. gez. Marco Wolter